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   BVerwG, 13.08.1981 - 8 B 85.81   

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https://dejure.org/1981,3538
BVerwG, 13.08.1981 - 8 B 85.81 (https://dejure.org/1981,3538)
BVerwG, Entscheidung vom 13.08.1981 - 8 B 85.81 (https://dejure.org/1981,3538)
BVerwG, Entscheidung vom 13. August 1981 - 8 B 85.81 (https://dejure.org/1981,3538)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen der Geltendmachung des Abweichens eines Urteils von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts - Ausnahme vom grundsätzlichen Rückwirkungsverbot - Anforderungen an die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.02.1971 - VII C 43.67

    Umfang des Rückwirkungsverbots - Berichtigung eines Versehens in einer

    Auszug aus BVerwG, 13.08.1981 - 8 B 85.81
    Der angefochtene Beschluß beruht nicht auf einer Abweichung von dem dafür in der Beschwerdeschrift benannten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Februar 1971 - BVerwG VII C 43.67 - BVerwGE 37, 252 (vgl. § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO): Das Berufungsgericht hat in Übereinstimmung mit dieser Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts angenommen, daß das rückwirkende Inkraftsetzen von abgabenrechtlichen Vorschriften mit dem Gebot der Rechtsstaatlichkeit grundsätzlich unvereinbar ist, daß diese Unvereinbarkeit von Ausnahmen durchbrochen wird und daß eine solche Ausnahme gegeben ist, wenn die Betroffenen mit dem rückwirkenden Inkrafttreten rechnen mußten (s. BA S. 5 f. und BVerwGE 37, 252 [253]).

    Sollte diese Ansicht - wie hier zu unterstellen - von dem Urteil vom 19. Februar 1971 abweichen, so bestünde diese Abweichung darin, daß nach dem Urteil vom 19. Februar 1971 auch andere Umstände geeignet sein können, ein schutzwürdiges Vertrauen auszuschließen (s. dazu BVerwGE 37, 252 [254]).

    Zu den "anerkannten Ausnahmen" (s. BVerwGE 37, 252 [254] und dazu BVerfG, Urteil vom 19. Dezember 1961 - 2 BvL 6/59 - BVerfGE 13, 261 [271 f.]) gehört der von der Beschwerde (einzig) als (vielleicht) einschlägig erwähnte Fall, daß "eine aus Versehen entstandene Normenlücke" geschlossen werden soll (Beschwerdeschrift S. 5), nicht .

  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus BVerwG, 13.08.1981 - 8 B 85.81
    Zu den "anerkannten Ausnahmen" (s. BVerwGE 37, 252 [254] und dazu BVerfG, Urteil vom 19. Dezember 1961 - 2 BvL 6/59 - BVerfGE 13, 261 [271 f.]) gehört der von der Beschwerde (einzig) als (vielleicht) einschlägig erwähnte Fall, daß "eine aus Versehen entstandene Normenlücke" geschlossen werden soll (Beschwerdeschrift S. 5), nicht .
  • BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 21.77

    Rechtliches Gehör - Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 13.08.1981 - 8 B 85.81
    Dieses Vorbringen geht schon deshalb fehl, weil sich die Einwirkungspflicht des Vorsitzenden nach § 86 Abs. 3 VwGO (ebenso wie seine Erörterungspflicht nach § 104 Abs. 1 VwGO) einzig auf bisher nicht erörterte Gesichtspunkte bezieht (s. etwa Urteil vom 29. Juli 1977 - BVerwG IV C 21.77 - Buchholz § 108 VwGO Nr. 98 S. 19 [21] mit weiteren Nachweisen).
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